Istrien, Žminj (Umgebung) - Zu verkaufen - Baugrundstück 1006 m²
Istarska županija, Žminj
Über die Immobilie
Istrien, Žminj (Umgebung) - Zu verkaufen - Baugrundstück 1006 m²
Zum Verkauf steht ein Baugrundstück mit einer Fläche von 1006 m², gelegen an einem ruhigen und angenehmen Ort in der Nähe von Žminj, im Herzen von Istrien.
Bedingungen für die Bebauung:
Einfamilienhaus - ein Gebäude mit 2 Wohneinheiten.
Mehrfamilienhaus - ein Gebäude mit mindestens 3 und höchstens 5 funktionalen (Wohn- oder Geschäfts-) Einheiten.
a) EINFAMILIENHÄUSER
freistehende Gebäude:
- die Mindestgrundstücksfläche beträgt 300 m2, die maximale Größe des Baugrundstücks ist nicht festgelegt
- die kleinste zulässige bebaute Fläche beträgt 80 m2 und die maximale:
- für Baugrundstücke mit einer Fläche von 300-800 m2 – 40% der Baugrundstücksfläche
- für Baugrundstücke mit einer Fläche von 800-1200 m2 - Summe aus 320 m2 und 35% der Baugrundstücksfläche über 800 m2.
Die maximale Anzahl der Stockwerke beträgt drei oberirdische Etagen bei einer maximalen Höhe von 7,5 m.
b) MEHRFAMILIENHÄUSER
a) freistehende Gebäude:
- die Mindestgrundstücksfläche beträgt 700 m2, die maximale Größe des Baugrundstücks ist nicht festgelegt
- die kleinste zulässige bebaute Fläche beträgt 80 m2 und die maximale:
- für Baugrundstücke mit einer Fläche von 700-1000 m2 – 40% der Baugrundstücksfläche
- für Baugrundstücke mit einer Fläche von 1000-1500 m2 - Summe aus 400 m2 und 30% der Baugrundstücksfläche über 1000 m2.
Die maximale Anzahl der Stockwerke eines Mehrfamilienhauses beträgt vier oberirdische Etagen bei einer maximalen Höhe von 10,50 m.
Bei der betreffenden Immobilie handelt es sich um ein Baugrundstück mit einer Fläche von 1006 Quadratmetern, das für den Wohnungsbau vorgesehen ist. Die technischen Spezifikationen der Raumplanung ermöglichen den Bau von Einfamilienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder Mehrfamilienhäusern, die drei bis fünf Wohn- oder Geschäftsräume enthalten können. Beim Bau von freistehenden Einfamilienhäusern ist eine maximale Höhe von 7,5 Metern über drei oberirdische Stockwerke vorgeschrieben. Die maximale Bebaubarkeit für ein Grundstück dieser Größe berechnet sich als Summe von 320 Quadratmetern und 35 Prozent der Fläche oberhalb der 800-Quadratmeter-Grenze.
Für Mehrfamilienhäuser gelten Regeln, die bis zu vier oberirdische Stockwerke bei einer maximalen Höhe von 10,50 Metern zulassen. Die Mindestgrundstücksfläche für diesen Bautyp beträgt 700 Quadratmeter, während die Bebaubarkeit für die Fläche von 1006 Quadratmetern durch die Summe von 400 Quadratmetern und 30 Prozent der Fläche, die 1000 Quadratmeter überschreitet, definiert wird. Die kleinste zulässige Grundfläche des Objekts beträgt 80 Quadratmeter. Alle genannten Bauparameter sind mit dem Raumordnungsplan abgestimmt und bieten klare technische Richtlinien für zukünftige Eingriffe in den Raum auf diesem Baugrundstück.