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Istrien, Žminj (Umgebung) - Zu verkaufen - Baugrundstück 1012 m²

StandortIstarska županija, Žminj

verkaufGrundstück
Preis67.500
Propertico-ID der Immobilie: P-1587Inserenten-ID der Immobilie: 720
Fläche
Fläche1.012

Über die Immobilie

Istrien, Žminj (Umgebung) - Zu verkaufen - Baugrundstück 1012 m² 

Zum Verkauf steht ein Baugrundstück mit einer Fläche von 1012 m², gelegen in einem ruhigen und angenehmen Ort in der Nähe von Žminj, im Herzen von Istrien.

Baubedingungen: 

Einfamiliengebäude - Gebäude mit bis zu 2 Wohneinheiten.
Mehrfamiliengebäude - Gebäude mit mindestens 3 und höchstens 5 funktionalen (Wohn- oder Geschäfts-) Einheiten.

a) EINFAMILIENGEBÄUDE

freistehende Gebäude:
- die Mindestfläche des Grundstücks beträgt 300 m2, eine maximale Grundstücksgröße ist nicht festgelegt
- die kleinste zulässige Bebauung beträgt 80 m2, die maximale:
- für Baugrundstücke von 300-800 m2 – 40 % der Grundstücksfläche
- für Baugrundstücke von 800-1200 m2 - Summe aus 320 m2 und 35 % der Grundstücksfläche über 800 m2.

Die maximale Anzahl der Geschosse beträgt drei oberirdische Etagen bei einer maximalen Höhe von 7,5 m.

b) MEHRFAMILIENGEBÄUDE

a) freistehende Gebäude:
- die Mindestfläche des Grundstücks beträgt 700 m2, eine maximale Grundstücksgröße ist nicht festgelegt
- die kleinste zulässige Bebauung beträgt 80 m2, die maximale:
- für Baugrundstücke von 700-1000 m2 – 40 % der Grundstücksfläche
- für Baugrundstücke von 1000-1500 m2 - Summe aus 400 m2 und 30 % der Grundstücksfläche über 1000 m2.

Die maximale Geschosszahl für ein Mehrfamiliengebäude beträgt vier oberirdische Etagen bei einer maximalen Höhe von 10,50 m.

 

Propertico AIKI-Beschreibung der Immobilie

Das betreffende Baugrundstück umfasst eine Gesamtfläche von 1012 m² und befindet sich in der Umgebung von Žminj. Das Gelände ist für den Wohnungsbau vorgesehen, mit klar definierten räumlichen Bedingungen, die den Bau von Ein- oder Mehrfamiliengebäuden ermöglichen. Die regelmäßige Konfiguration des Grundstücks bietet verschiedene Möglichkeiten zur Gestaltung von Wohneinheiten gemäß den geltenden Stadtbebauungsplänen.

Für Einfamiliengebäude mit höchstens zwei Wohneinheiten beträgt die zulässige Mindestbebauung 80 m². Angesichts der Gesamtfläche von 1012 m² berechnet sich die maximale Grundrissbebauung als Summe aus 320 m² und 35 % der Fläche über 800 m². Erlaubt ist der Bau von bis zu drei oberirdischen Etagen bei einer maximalen Gebäudehöhe von 7,5 Metern.

Das Grundstück erfüllt auch die Bedingungen für den Bau eines Mehrfamilienhauses, das zwischen drei und fünf funktionale Wohn- oder Geschäftseinheiten enthalten kann. Für diesen Gebäudetyp ist eine Mindestparzellengröße von 700 m² vorgeschrieben. Die maximal zulässige Höhe beträgt in diesem Fall 10,50 Meter, was die Ausführung von bis zu vier oberirdischen Etagen ermöglicht. Die Grundrissbebauung für Parzellen dieser Größe wird durch die Summe von 400 m² und 30 % der Fläche über 1000 m² bestimmt.

Veröffentlichungsdatum: 14. svibnja 2026.

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