Istrien, Žminj (Umgebung) - Zu verkaufen - Baugrundstück 1012 m²
Istarska županija, Žminj
Über die Immobilie
Istrien, Žminj (Umgebung) - Zu verkaufen - Baugrundstück 1012 m²
Zum Verkauf steht ein Baugrundstück von 1006 m² in ruhiger und angenehmer Lage in der Nähe von Žminj, im Herzen Istriens.
Baubedingungen:
Einfamilienhaus - ein Gebäude mit 2 Wohneinheiten.
Mehrfamilienhaus - ein Gebäude mit mindestens 3 und höchstens 5 funktionalen (Wohn- oder Geschäfts-)Einheiten.
a) EINFAMILIENHÄUSER
freistehende Gebäude:
- die Grundstücksfläche beträgt mindestens 300 m2, eine maximale Grundstücksgröße ist nicht festgelegt
- die Mindestbebauung beträgt 80 m2 und die maximale:
- für Grundstücke mit einer Fläche von 300-800 m2 – 40% der Grundstücksfläche
- für Grundstücke mit einer Fläche von 800-1200 m2 - die Summe aus 320 m2 und 35 % der Grundstücksfläche über 800 m2.
Die maximale Stockwerkanzahl beträgt drei oberirdische Etagen bei einer maximalen Höhe von 7,5 m.
b) MEHRFAMILIENHÄUSER
a) freistehende Gebäude:
- die Grundstücksfläche beträgt mindestens 700 m2, eine maximale Grundstücksgröße ist nicht festgelegt
- die Mindestbebauung beträgt 80 m2 und die maximale:
- für Grundstücke mit einer Fläche von 700-1000 m2 – 40 % der Grundstücksfläche
- für Grundstücke mit einer Fläche von 1000-1500 m2 - die Summe aus 400 m2 und 30% der Grundstücksfläche über 1000 m2.
Die maximale Stockwerkanzahl für Mehrfamilienhäuser beträgt vier oberirdische Etagen bei einer maximalen Höhe von 10,50 m.
Diese Immobilie ist ein Baugrundstück mit einer Gesamtfläche von 1012 Quadratmetern. Gemäß den geltenden Raumordnungsplänen ist das Grundstück für den Wohnungsbau bestimmt und ermöglicht die Errichtung von Ein- oder Mehrfamilienhäusern. Für freistehende Einfamilienhäuser mit maximal zwei Wohneinheiten schreiben die technischen Bedingungen eine Mindestgrundstücksfläche von 300 Quadratmetern vor, bei einer zulässigen Stockwerkanzahl von drei oberirdischen Etagen und einer maximalen Höhe von 7,5 Metern. Die Bebauungsfläche für Grundstücke dieser Größe wird als Summe aus 320 Quadratmetern und 35 Prozent der Grundstücksfläche über 800 Quadratmetern bestimmt. Im Falle der Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit drei bis fünf funktionalen Wohn- oder Geschäftseinheiten ist eine Mindestgrundstücksfläche von 700 Quadratmetern vorgeschrieben. Die maximale Stockwerkanzahl für diesen Gebäudetyp beträgt vier oberirdische Etagen bei einer Höhenbegrenzung von bis zu 10,50 Metern. Die Bebauungsfläche für Grundstücke dieser Größe wird als Summe aus 400 Quadratmetern und 30 Prozent der Grundstücksfläche über der 1000-Quadratmeter-Schwelle berechnet. Die minimal zulässige Grundfläche beträgt in beiden Fällen 80 Quadratmeter, was die grundlegenden Parameter für die zukünftige Planung an diesem Standort definiert.



